Nutzungsbedingungen Online System + Tennishalle + Kegelbahn

Hallenplätze

Der SV Mengkofen verfügt über 2 Hallenplätze. Soweit möglich, wird bei der Buchung eines Abonnements dem Platzwunsch des Mieters Rechnung getragen. Der SV Mengkofen behält sich vor, zugeteilte Plätze während der Laufzeit eines Abonnements zu ändern. Die Hallenplätze können sowohl von Vereinsmitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern gebucht werden.

Online-Buchungssystem

Für die Buchung und Verwaltung von Einzelstunden und Abonnements steht ein Online-Buchungsportal zur Verfügung. Dieses kann über einen Link auf der Homepage des SV Mengkofen aufgerufen werden.

 https://www.sv-mengkofen.de/tennis.

Vor Nutzung des Buchungsportals ist einmalig eine Registrierung des Mieters erforderlich. Eine Anleitung finden Sie auf der Buchungsseite.

Mietdauer und Mietpreise

Die Platzmieten basieren auf einer Spieldauer von jeweils einer vollen Stunde (60 Minuten)

Die Mietpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Diese sind im Online-Buchungsportal und auf der Homepage einzusehen.

Die Preise unterscheiden sich in der Höhe zwischen SVM Mitgieder

und nicht Mitglieder.

Langfristige Vermietung von Hallenplätzen (Abonnements)

Ein Abonnement-Vertrag kommt verbindlich zustande durch eine Buchungsanfrage des Mietinteressenten und einer anschließenden Bestätigung durch die SV Mengkofen.

Die Buchungsanfrage kann erfolgen

  1. durch eine Online-Anfrage über das Buchungsportal
  2. per E-Mail an lothar.koeglmeier@t-online.de

 

Vermietung einzelner Hallenstunden

Eine Anmietung einzelner noch freier Hallenstunden kommt grundsätzlich nur über das Online-Buchungsportal zustande. Der SV Mengkofen behält sich vor, die Anzahl von Vorausbuchungen zu reglementieren.

 

Buchungsbestätigungen / Widerruf

Der SV Mengkofen kann angefragte Buchungen wie folgt bestätigen:

  1. per E-Mail an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse

Wird der Buchungsbestätigung für Abonnements nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Ein Widerspruch ist zu richten an maria.svm@gmx.de.

Eine Ablehnung der Buchungsanfrage durch den SVM kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen.

Rechnungslegung / Zahlung des Mietpreises

Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt grundsätzlich per Einzug im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Nur in Ausnahmefällen und nach Absprache kann die Zahlung auch per Überweisung erfolgen.

Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Ansprüche zusätzlich eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,-- zu leisten. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Die Platzmiete ist auch dann fällig, wenn gemietete Hallenstunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Urlaub, Krankheit) nicht in Anspruch genommen werden.

SEPA-Lastschriftmandat

Der Mieter ermächtigt den SV Mengkofen, die fällige Hallenmiete von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der SV Mengkofen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Stornierungen gebuchter Einzelstunden

Verbindlich gebuchte Einzelstunden können bis 5 Tagen vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bis 3 Tage vor Spielbeginn werden 50% des ursprünglichen Mietpreises in Form eines Geldguthabens erstattet. Bei einer späteren Stornierung werden keine kosten erstattet.

Stornierungen gebuchter Abo-Stunden

Bei einem 30 Abo sind 2 Storno pro  Saison möglich.

Bei einem 15 Abo ist ein Storno pro Saison möglich.

Diese können über den Verantortlichen des eBusy System eingesteuert werden.

Mietpreiserstattungen

Anteilige oder vollständige Mietpreiserstattungen erfolgen grundsätzlich nur in Form von Geldguthaben, das für Hallenbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden kann. Eine Auszahlung des Geldguthabens ist ausgeschlossen.

Werden vorhandene Geldguthaben nicht innerhalb eines Jahres nach dem letztem Erstattungstermin genutzt, so verfällt das Geldguthaben ersatzlos.

Verhinderung des Mieters/Weitergabe von Hallenstunden

Der Mieter haftet gegenüber des SV Mengkofen auch bei der Weitergabe von Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und für evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

Lichtsteuerung

Die Aktivierung beginnt 5 Minuten vor und endet 10 Minuten nach der gebuchten Hallenzeit. Während dieses Zeitabschnitts kann die Beleuchtung über den jeweiligen Platzschalter ein- und ausgeschaltet werden.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Stattdessen gelten die Regelungen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen.

 

Stand 20. Dezember 2020          Sportverein Mengkofen e.V.

Tennishallenordnung

Diese Tennishallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennishalle des SV Mengkofen. Sie zu beachten liegt daher im Interesse eines jeden Benutzers.

1. Die Nutzung der Tennishalle und der Halleneinrichtungen ist nur Spielern im Rahmen einer Mietvereinbarung gestattet. Die Mietvereinbarung kann per E-Mail oder online über das Buchungsportal zustande kommen.

2. Mit Abschluss der Mietvereinbarung erhält der Spieler für sich und seine Mitspieler die Berechtigung, den zugewiesenen Hallenplatz inkl. Beleuchtung zu nutzen. Voraussetzung ist, dass der vereinbarte Hallenpreis an den SVM bezahlt wurde. Die Mietvereinbarung beinhaltet auch die Berechtigung zur Nutzung der Sanitär- und Umkleideräume durch die Spieler.

3. Das Spielen auf den Plätzen ist nur während der Spielzeiten gestattet, für die eine bestätigte Buchung vorliegt. Der gebuchte Hallenplatz steht ausschließlich dem Spieler und seinen Mitspielern während der gebuchten Zeit zur Verfügung.

4. Die Tennishalle darf nur betreten werden, wenn der verantwortliche Spieler anwesend ist. Als verantwortlicher Spieler gilt der Mieter oder der zuständige Übungsleiter/Trainer. Der verantwortliche Spieler hat sich nach Spielende vom ordnungsgemäßen Zustand des genutzten Platzes zu überzeugen und die jeweilige Beleuchtung auszuschalten.

5. Zur reibungslosen Durchführung des Spielbetriebs ist eine ständige Pflege der Plätze erforderlich. Jeder Spieler und seine Mitspieler haben noch während der Spielzeit unaufgefordert den genutzten Platz abzuziehen.

6. Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert freizumachen. Es ist nicht gestattet, ohne Berechtigung freie Hallenplätze zu benutzen.

7. Wenn die Nutzungsmöglichkeit durch höhere Gewalt entfällt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Platzmiete.

8. Dem SV Mengkofen ist es gestattet, den gebuchten Hallenplatz für besondere Zwecke (z.B. Turniere, Lehrgänge oder Reparaturen) gegen Gutschrift der bezahlten Platzmiete oder gegen Ausgleichsstunden in Anspruch zu nehmen.

9. Die Halle ist nur für den Tennissport vorgesehen, ähnliche Sportarten (Tischtennis/Federball) sind nur mit vorheriger Genehmigung durch den SVM gestattet.

10. Die Tennishalle darf nur in sauberen Tennisschuhen betreten werden. Das Betreten der Tennishalle in bereits auf Außenplätzen benutzten Tennisschuhen oder in Straßenschuhen ist nicht erlaubt.

Bei Zuwiderhandlung kann eine Geldstrafe von 10€ ausgesprochen werden.

11. Nicht gestattet ist:

  •     Das Spielen von Bällen gegen die Wand oder gegen die Decke
  •     Die Benutzung von Bällen, mit denen bereits im Freien gespielt   wurde
  •     Das Mitbringen von Tieren
  •     Das Rauchen und der Genuss von Alkohol und Drogen
  •     Das Mitbringen von Getränken in Glasbehältnissen
  •     Der Verzehr von Speisen jeglicher Art
  •     Das Wegwerfen von Abfall außerhalb der bereitgestellten Behälter

12. Die Spieler haben auf den Spielbetrieb des Nachbarfeldes Rücksicht zu nehmen.

13. Mit den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Geräten ist schonend und pfleglich umzugehen. Wird ein Schaden verursacht, so ist dieser umgehend dem SVM zu melden(Ansprechpartner siehe Homepage). Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen verursacht werden, sind zu ersetzen.

14. Die Nutzung der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle sowie für den Verlust von Wertgegenständen und Privateigentum wird keine Haftung übernommen.

15. Den Anordnungen der von dem SV Mengkofen autorisierten Personen ist Folge zu leisten; diese sind berechtigt, Spieler, die gegen die Tennishallenordnung verstoßen, aus der Tennishalle zu weisen.

16. Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen mehrfach missachtet, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. In diesem Fall ist der SV Mengkofen nicht verpflichtet, die Hallenmiete ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

Hinweis:         Der Zugang zur Tennishalle wird videoüberwacht.

 

Stand 20. Dezember 2020          Sportverein Mengkofen e.V.

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 Hausordnung Kegelbahn

Die Hausordung ist am Eingang der Kegelbahn angebracht und einzuhalten, ein zuwiderhandeln zieht ein Hausverbot mit sich.

 

1. Das Mitbringen von Kaltgetränken, jeder Art, ist nicht gestattet.  Kaltgetränke können aus einem vorhandenen Getränkeautomaten gekauft werden. 

2. Kinder unter 12 Jahren sind nicht berechtigt zu Kegeln, Kinder/Jugendliche von 12-16 Jahren Kegeln nur unter Aufsicht von Erwachsenen.

3. Speisen können nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.

4. Der Anlaufbereich darf nur mit sauberen Sportschuhen betreten werden.

Straßenschuhe sind nicht erlaubt.

Geeignete Sportschuhe können nicht geliehen werden und sind daher mitzubringen. 

5. Das Betreten der Bahnen ist nicht gestattet. die Anlauflinien dürfen nicht übertreten werden, die Bahnen sind gewachst. Unfallgefahr! Das Werfen der Kugel ist verboten, die Kugel ist flach aufzusetzen.

6. Das Berühren Kugelrückläufe sowie sämtlicher Bahnteile ist verboten. 

7. Es ist verboten Körperteile oder andere Gegenstände auf oder in die Kugelrückläufe zu stecken. Verletzungsgefahr! 

8. Wenn keine Kugeln mehr zurückkommen, ist das Werfen einzustellen und der Kegelbahnbetreiber ist zu verständigen.

09. Bei Reservierungen ist der Zugang 5 Minuten vor der Buchung möglich. 

10. Ein verspäteter Spielbeginn oder eine technische Störung im Bahnbetrieb, berechtigt nicht zur Reduzierung des Spielpreises. 

11. Ein zeitlicher oder finanzieller Ersatz kann bei zwischenzeitlichen Ausfällen der Bahn nicht gewährt werden. Diese Ausfälle werden als höhere Gewalt angesehen. 

12. Den Aufforderungen des Betreibers ist Folge zu leisten. 

13. Hunde und andere Tiere dürfen nicht in das Gebäude. 

14. Haftungsausschluss : Kegeln auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

Für Garderobe wird keine Haftung übernommen. 

15. Reinigungssachen stehen bereit, vor verlassen Reinigen Sie den Tisch und verlassen alles Besenrein.

16. Jeder Gast erklärt sich, mit Betreten unseres Hauses, grundsätzlich mit dieser Hausordnung einverstanden. 

 

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Spaß !

Stand 27. November 2023          Sportverein Mengkofen e.V